Solarspitzengesetz 2025: Die wichtigsten Neuerungen

Neuigkeiten aus der Politik: Das Solarspitzengesetz, welches der Bundestag bereits im Februar dieses Jahres verabschiedete, wurde auch vom Bundesrat gebilligt. Mit seinem Inkrafttreten am 25.02.2025 sollen temporäre Erzeugungsüberschüsse aus Photovoltaikanlagen minimiert und deren Integration in den deutschen Strommarkt verbessert werden.

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Solarspitzengesetz 2025: Die wichtigsten Neuerungen

Strom aus Photovoltaikanlagen deckt inzwischen rund 15 Prozent des deutschen Strombedarfs. An besonders sonnigen Tagen kann es zu einer Überproduktion von Strom kommen, wodurch das Angebot die Nachfrage übersteigt und der Börsenstrompreis in den negativen Bereich sinkt. Bisher erhielten Anlagenbetreiber bis zu einer Leistung von < 100 kWp trotz negativer Strompreise ihre garantierte Einspeisevergütung. Mit der Einführung des Solarspitzengesetzes wird diese Praxis angepasst, um die Markintegration von Solarstrom nachhaltiger gestalten zu können.

Das Solarspitzengesetz zielt darauf ab

  • Die Planungs- und Investitionssicherheit für Betreiber und Projektentwickler zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf zunehmend auftretende Stromspitzen und negative Börsenstrompreise.
  • Die Direktvermarktung von Solarstrom aus kleineren Anlagen zu erleichtern, ohne jedoch eine verpflichtende, kostenintensive Vermarktung für PV-Anlagen unter 100 kWp einzuführen.
  • Solarstromspitzen durch gezielte Maßnahmen abzufedern, um eine mögliche Begrenzung des PV-Ausbaus – insbesondere im Gebäudesektor – aufgrund von Netzstabilitätsbedenken zu vermeiden.
  • Den systemdienlichen Einsatz neuer und bestehender Batteriespeicher zu fördern.
  • Netzbetreiber in die Lage zu versetzen und zu verpflichten, ihre Steuerungspflichten bei drohenden Netzungleichgewichten effektiver wahrzunehmen.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Sie bestmöglich bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben unterstützen können.“

Yanislav Boyanov
Geschäftsführer
Sonnis Energy GmbH

Solarspitzengesetz – die Maßnahmen

Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen

Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 25.02.2025 neu in Betrieb genommen werden, entfällt die Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Strompreise. Um finanzielle Nachteile auszugleichen, ist eine Kompensation vorgesehen, die die vergütungsfreien Zeiträume abdeckt. Für Anlagenbetreiber bedeutet das, dass sich der Zeitraum der Einspeisevergütung entsprechend verlängert.

Bei Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu < 100 kWp ist eine Übergangsregelung vorgesehen. So soll die neue Bestimmung erst im Folgejahrjahr nach Einbaus eines intelligenten Messsystems (iMSys) gelten – kleinere Photovoltaikanlagen unter 2 kWp sind von der Regelung ausgenommen.

Verpflichtender Einbau von Smart Meter und Steuerungseinheit

Das Solarspitzengesetz sieht außerdem vor, dass Solaranlagen verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, wenn:

  • Letztverbraucher einen jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden erreichen.

Zusätzlich sind sowohl ein intelligentes Messsystem als auch eine digitale Steuerungseinheit verpflichtend, wenn:

  • Letztverbraucher eine Vereinbarung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen haben.
  • Solaranlagen über eine installierte Leistung von mehr als 7 Kilowatt verfügen.

Die Regelungen gelten ebenfalls mit Inkrafttreten der Novelle. Durch die Nutzung von Smart Meter (iMSys) und Steuerungseinheit können Netzbetreiber die Stromeinspeisung bedarfsgerecht regeln und eine Überlastung der Netze verhindern. Für die Installation von Smart Meter und Steuerungseinheit sind die zuständigen Messstellenbetreiber verantwortlich.

Solarspitzengesetz: Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent

Werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von < 25 kWp ohne Messsystem und Steuerungseinheit in Betrieb genommen, wird die Einspeiseleistung pauschal auf 60 Prozent begrenzt – sofern Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung (oder ein Mieterstromzuschlag) erhalten.

Aber keine Sorge, da Solaranlagen ihre maximale Einspeiseleistung nur selten erreichen, fällt der tatsächliche Ertragsverlust eher gering aus. Die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent entfällt, sobald ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Steuerungseinrichtung erfolgreich installiert wurde und der Netzbetreiber den Fernsteuerungstest bestanden hat.

Vereinfachte Direktvermarktung

Das Solarspitzengesetz soll es Betreibern von Photovoltaikanlagen unter 100 kWp erleichtern, den selbst produzierten Solarstrom direkt an der Strombörse zu verkaufen. Die Teilnahme an der vereinfachten Direktvermarktung ist freiwillig, während Einnahmen in Höhe der Einspeisevergütung weiterhin garantiert bleiben.

Handlungsempfehlungen beim Solarspitzengesetz

Unser Fazit

Für die Mehrheit unserer Kunden, die Anlagen mit mehr als 100 kWp installieren, bleibt zunächst alles unverändert. Für alle anderen werden neue Anreize geschaffen, um Photovoltaikanlagen mit intelligenten Energiesystemen oder Batteriespeichern zu kombinieren. Dadurch kann der Eigenverbrauch optimal gesteigert werden. Zusätzlich lässt sich die Einspeisemenge durch eine intelligente Steuerung von Ladeinfrastruktur effizient reduzieren. In diesem Bereich beraten wir Sie gerne – schreiben Sie uns einfach an, und wir finden die passende Lösung für Sie!