Mieterstrom: Förderung, Preisdeckel und Wirtschaftlichkeit

Das Mieterstrommodell: Ein bewährtes Konzept

Dieses Modell ist das etablierte Konzept zur dezentralen Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern. Vermieter/Eigentümer (oder ein beauftragter Dienstleister) können Bewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgen, ohne Umweg über das öffentliche Netz. Als strategischer Hebel zur CO₂-Reduktion und Erreichung von ESG-Zielen steigern Mieterstrommodelle durch staatliche Zuschläge nachhaltig die Rendite, reduzieren die Nebenkosten für Mieter und werten Immobilien im Wettbewerb deutlich auf.

6 Minuten Lesedauer

Modernes Wohnquartier mit Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern zur Umsetzung eines Mieterstrommodells.

Das Konzept im Überblick

Was unter Mieterstrom zu verstehen ist

Beim Mieterstrom wird Energie mittels Photovoltaikanlage auf dem Hausdach oder an der Fassade erzeugt und direkt an die Mieter geliefert.

Grundsätzlich geht es um die Lieferung innerhalb eines Gebäudes, also ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Bei neueren PV-Anlagen (Inbetriebnahme nach dem 01.01.2021) darf der erzeugte Strom unter bestimmten Voraussetzungen auch im Quartier verbraucht werden (gesetzlich definierter Quartiersbezug).

Der Betreiber bzw. Mieterstromlieferant übernimmt die Vollversorgung: Wenn die Sonne nicht reicht (nachts/Winter), kommt der Rest automatisch als Zusatzstrom dazu. Die Mieter haben weiterhin nur einen Vertrag und müssen sich nicht extra um Reststrom kümmern.

Rollen und Verantwortlichkeiten

ROLLE AUFGABE / VERANTWORTLICHKEIT
Anlagenbetreiber Investition, Betrieb, Messkonzept und Meldungen (MaStR, VNB), Förderabwicklung, Instandhaltung.
Lieferant/Stromanbieter Erstellung der Stromlieferverträge, Einhaltung der 90 %-Obergrenze, Reststrombeschaffung, transparente Abrechnung, Kundenmanagement.
Messstellenbetreiber Installation und Betrieb von iMSys, Messung von Erzeugung und Verbrauch, Bereitstellung der 15-Minuten-Daten, eichrechtskonformer Betrieb.
Netzbetreiber Netzanschluss genehmigen und bereitstellen, Vergütung des Überschussstroms (EEG), Sicherstellung der Netzstabilität.
Eigentümer/Vermieter Bereitstellung der Flächen, Entscheidung über das Betreibermodell, Kommunikation mit Mietern, Organisation (z. B. Zugang zu Technikräumen).
Mieter/Letztverbraucher Abschluss eines Stromvertrags, Profitieren von Preisobergrenze und Wechselmöglichkeiten (§42a EnWG).

Hinweis: Manche Rollen können in einer Hand liegen (z. B. Eigentümer = Betreiber = Lieferant). In anderen Fällen werden die Aufgaben auf verschiedene Partner verteilt, etwa wenn der Eigentümer ein Stadtwerk oder einen Energiedienstleister mit Betrieb, Lieferung und Abrechnung beauftragt.

So funktioniert das Modell in der Praxis

Ablauf in drei Schritten: Erzeugung, Verteilung, Vollversorgung

Mieterstrom wird zu einem strategischen Baustein für zukunftsfähige Wohnprojekte. Der Prozess ist in drei einfache Schritte unterteilt:

  • Erzeugung: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade des Mehrfamilienhauses erzeugt Strom direkt am Gebäude.
  • Verteilung im Hausnetz: Der erzeugte Solarstrom wird in das Hausnetz eingespeist und an die teilnehmenden Mieter verteilt. Die technische Infrastruktur stellt sicher, dass Erzeugung und Verbrauch transparent zugeordnet werden.
  • Reststromversorgung (Vollversorgung): Reicht der Solarstrom (z. B. nachts oder im Winter) nicht aus, wird automatisch ergänzend Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Die Mieter erhalten somit eine komplette Vollversorgung über den Anbieter und profitieren dennoch vom günstigen, lokal erzeugten Solarstrom.

Ergebnis: So reduzieren Betreiber Emissionen, erhöhen die Standortattraktivität und schaffen ein klares Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um Mieter und Investoren.

Regeln und Voraussetzungen

Die wichtigsten Regeln: Förderung, Preisdeckel & ein Vertrag

  • Vollversorgung in einem Vertrag für die Mieter nach § 42a EnWG
  • Staatliche Förderung: Erhalt des Mieterstromzuschlags für jede an Letztverbraucher gelieferte kWh (§ 21b EEG) plus EEG-Vergütung für Überschüsse.
  • Preisdeckel: Der Tarif darf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. (Grund- und Arbeitspreis, gilt auch für den Reststrom).
  • Abrechnung nicht über die Nebenkostenabrechnung, es braucht eine reguläre Stromrechnung.
  • Mess- und Abrechnungskonzept i. d. R. mit intelligenten Messsystemen (iMSys) bzw. geeignetem Messstellenbetrieb.

Kurz erklärt: Mieterstromzuschlag

Die wichtigsten Infos im Überblick

Die Förderung gibt es nur für Solarstrom, der auf, an oder in Wohngebäuden erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Letztverbraucher geliefert wird.

Die Bundesnetzagentur passt die Fördersätze regelmäßig degressiv an. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße – entscheidend ist dabei stets das Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage.

Wichtig: Für Strommengen, die lediglich in einen Speicher geladen werden, wird keine Förderung gezahlt. Relevant sind erst die Kilowattstunden, die aus dem Speicher wieder entnommen („ausgespeichert“) und anschließend an die Mieter geliefert werden (vgl. § 21 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 19 Abs. 3 EEG).

Für Inbetriebnahmen vom 1.08.2025 bis 31.01.2026 gelten aktuell:

  • bis 10 kW: 2,56 ct/kWh,
  • bis 40 kW: 2,38 ct/kWh,
  • bis 1.000 kW: 1,60 ct/kWh.

Die jeweils aktuellen Werte finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur.

Stand: Januar 2026
Bitte prüfen Sie vor Projektstart die aktuellen Werte bei der Bundesnetzagentur.

Gut zu wissen – Was ist die EEG-Vergütung?

Die EEG-Vergütung (bzw. Marktprämie) ist die gesetzlich geregelte Vergütung für Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Sie wird pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt und richtet sich u. a. nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum.
Für PV-Anlagen ab 100 kWp gelten häufig Vermarktungsanforderungen (z. B. Direktvermarktung). Details sollten projektbezogen geprüft werden.

Sprechen Sie uns anwir begleiten Sie bei Ihrem Mieterstrom-Vorhaben gemeinsam mit unseren spezialisierten Partnern.“

Yanislav Boyanov
Geschäftsführer
Sonnis Energy GmbH

Rechtlicher Rahmen & Messwesen

Was muss rechtlich und technisch erfüllt sein

Damit das Modell sauber läuft, braucht es ein stimmiges Setup aus Technik, Messung und Vertrag. Die wichtigsten Punkte:

  • Messwesen: Die Messung erfolgt heute meist über intelligente Messsysteme (iMSys), je nach Messkonzept und Pflichten. Erzeugung und Verbrauch werden im 15-Minuten-Takt erfasst.
  • Vertragsfreiheit: Die Teilnahme ist für Mieter freiwillig. Der Stromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
  • Laufzeiten: Mieterstromverträge haben eine Erstlaufzeit von max. 2 Jahren. Nach Ablauf verlängern sie sich stillschweigend, sind dann aber für den Mieter jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  • Wichtiger Praxis-Hinweis: Die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung ist nicht erlaubt. Die Belieferung läuft über eine Stromrechnung wie bei jedem anderen Stromvertrag.
  • Speicher: Speicher können die Eigenverbrauchsquote erhöhen und sind grundsätzlich möglich (Wirtschaftlichkeit & Messkonzept beachten).

Rechtlicher Rahmen sind insbesondere § 42a EnWG sowie die §§ 21 und 21b ff. EEG.

Kurzvergleich: GGV vs. Mieterstrom

GGV: Teilversorgung im Gebäude, kein Vollversorger, kein Mieterstromzuschlag, weniger Pflichten. (Details im folgenden Beitrag)
Mieterstrom: Vollversorgung mit gefördertem Mieterstromzuschlag, dafür anspruchsvollere Umsetzung und Prozesse.

Wirtschaftliche Bewertung des Modells

Warum es sich ab 8-10 Wohneinheiten rechnet

Mieterstrom ist besonders bei Gebäuden ab 8-10 Wohneinheiten wirtschaftlich sehr interessant, weil sich mit steigender Zahl an teilnehmenden Parteien die fixen Betriebskosten (z. B. Messkonzept, Abrechnung, Kundenservice und Reststrombeschaffung) auf deutlich mehr Kilowattstunden verteilen, gleichzeitig der Eigenverbrauch des PV-Stroms typischerweise höher ausfällt und zusätzlich der Mieterstromzuschlag die Erlösseite stärkt.

Gegenüber der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist der Deckungsbeitrag bei einer Vollversorgung häufig höher, vor allem wenn zusätzlich eine Förderung greift. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt u. a. von Objekt, Verbrauchsprofil und Partnerstruktur ab.

Während Mieterstrom ab dieser Größenordnung meist die höchste Rendite ermöglicht, bietet die GGV seit 2024 für kleinere Objekte oder bei dem Wunsch nach weniger Bürokratie eine deutlich schlankere Alternative.

Wirtschaftlichkeit im Überblick (§ 42a EnWG):

  • Hohe Förderung: Förderfähig durch den Mieterstromzuschlag und EEG-Vergütung.
  • Vollversorgung: Volle Versorgung der Mieter in einem Vertrag schafft Planungssicherheit.
  • Größe: Wirtschaftlich besonders interessant bei größeren Gebäuden (ab ca. 8–10 Parteien)
  • Marge: Im Markt wird häufig ein höherer Deckungsbeitrag gegenüber schlankeren Modellen (z. B. GGV) beschrieben, natürlich abhängig von Objekt, Verbrauchsprofil und Partnerstruktur.

Beispielrechnung: Mieterstrommodell

Kostenstrukturen und Einsparpotenziale für Wohn- und Gewerbeobjekte

Zusammensetzung des Mieterstroms:

  • 60 % PV-Strom zu 0,23 €/kWh
  • 40 % Reststrom aus dem Netz zu 0,33 €/kWh

Der entsprechend gemittelte Arbeitspreis ergibt sich wie folgt: 0,60 x 0,23 €/kWh + 0,40 x 0,33 €/kWh ≈ 0,27 €/kWh

Endpreis für Mieter: 0,27 €/kwh

Örtlicher Grundversorger (100 %): 0,35 €/kWh

Zulässige Preisobergrenze (90 %): 0,315 €/kWh

Mit 0,27 €/kWh liegt der Tarif klar unter der gesetzlichen 90-%-Deckelung. Zusätzlich erhält der Betreiber für den gelieferten PV-Anteil einen Zuschlag nach EEG (Höhe abhängig von der installierten Leistung und dem Inbetriebnahmedatum der Anlage). Wichtig: Dies sind Beispielwerte. Die tatsächlichen Preise variieren je nach Standort, Beschaffung und Objekt.

Fördermöglichkeiten optimal nutzen

Zuschläge, Programme & Finanzierung im Überblick

Für Mieterstromprojekte stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
  • Mieterstromzuschlag nach EEG (direkte, laufende Förderung für gelieferte kWh).
  • EEG-Vergütung / Marktprämie für Überschussstrom
  • Landesförderprogramme für PV-Anlagen (oftmals Investitionszuschüsse).
  • KfW-Kredite mit günstigen Konditionen (objekt- und programmabhängig)
  • Steuerliche Vorteile/Aspekte bei Eigenverbrauch (je nach Betreiber- und Rechtsform)

Mieterstrom im Mehrfamilienhaus – wirtschaftlich, wenn sauber umgesetzt

Unser Fazit

Das Vollversorgungskonzept bringt Solarstrom dahin, wo er gebraucht wird: direkt ins Mehrfamilienhaus. Für Eigentümer und Investoren entsteht ein planbares Zusatzgeschäft, Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen unter klaren gesetzlichen Regeln wie dem 90%-Preisdeckel und einer maximalen Vertragsbindung von 2 Jahren.

Entscheidend für den Erfolg sind eine saubere technische Umsetzung (Messkonzept), ein transparenter Vertrag und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit realistischen Quoten für Eigenverbrauch und Reststrom.

Wer das professionell aufsetzt, kann Mehrfamilienhäuser langfristig aufwerten, Rendite stabilisieren und CO₂ senken.

Häufige Fragen zur praktischen Umsetzung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Es ist das einzige Modell, das eine staatliche Förderung (Mieterstromzuschlag) mit dem Verkauf von Solar- und Netzstrom kombiniert. Mieter profitieren von Tarifen, die mindestens 10 % unter dem Grundversorger liegen, während Sie als Vermieter durch die Vollversorgung und den Zuschlag die maximale Rendite aus Ihrer PV-Anlage herausholen.

Mieterstrom ist der Goldstandard für Mehrfamilienhäuser ab 8 bis 10 Wohneinheiten. In dieser Größenordnung decken die Erlöse aus dem Stromverkauf und die staatliche Förderung die Fixkosten für Messbetrieb und Abrechnung besonders effizient. Je mehr Parteien teilnehmen, desto höher ist die Wirtschaftlichkeit durch Skaleneffekte.

Die Teilnahme ist gesetzlich freiwillig (§ 42a EnWG). Mieter schließen einen separaten Stromliefervertrag ab, der rechtlich streng vom Mietvertrag getrennt ist. Da der Mieterstromtarif jedoch gesetzlich gedeckelt ist und fast immer deutlich unter den Tarifen herkömmlicher Anbieter liegt, ist die Akzeptanz bei Bewohnern erfahrungsgemäß sehr hoch.

Der Mieterstromvertrag ist an die Nutzung der Wohnung gekoppelt. Zieht ein Mieter aus, endet der Liefervertrag automatisch mit der Wohnungsübergabe. Für Sie als Vermieter entsteht dadurch kein Leerstandsrisiko bei der Stromabnahme.

Keineswegs. In der Praxis übertragen die meisten Vermieter die operativen Aufgaben (Messwesen, Abrechnung, Kundenservice) an einen spezialisierten Energiedienstleister. Sie stellen lediglich die Dachfläche zur Verfügung oder investieren in die Anlage, während die Abwicklung professionell im Hintergrund läuft.

Während die GGV lediglich eine „Zusatzlieferung“ von Solarstrom ist, bietet das Mieterstrommodell die Vollversorgung inklusive staatlicher Förderung. Wer ab 8–10 Wohneinheiten nicht nur Strom verteilen, sondern die Wirtschaftlichkeit seines Gebäudes durch Zuschläge und professionelle Strukturen maximieren will, fährt mit dem Mieterstrommodell deutlich besser.

Das Mieterstrommodell bietet zwar die höchste Rendite, ist aber auch mit zwei zentralen Herausforderungen verbunden:

Bürokratischer Aufwand: Da Sie rechtlich zum Energieversorger werden, unterliegen Sie strengen Melde-, Steuer- und Abrechnungspflichten. Ohne professionelle Unterstützung ist dies für Privatvermieter kaum zu bewältigen.

Wirtschaftliches Reststromrisiko: Sie sind zur Vollversorgung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen den Strom, den die PV-Anlage nicht liefert (z. B. nachts), am Markt zukaufen. Da der Preis für Mieterstrom gesetzlich gedeckelt ist (max. 90 % des Grundversorgertarifs), tragen Sie das Risiko bei extrem steigenden Börsenpreisen für den Stromeinkauf.