Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen und ambulante Dienste können jetzt noch leichter auf E-Mobilität in NRW umsteigen. Das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ bietet ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das unter anderem den Erwerb von elektrisch betriebenen Klein- und Kleinstwagen erleichtert. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll gezielt gefördert werden, um so den Umstieg in die E-Mobilität zu erleichtern.
4 Minuten Lesedauer
Mit dem Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 14 Millionen Euro bereit, um die Mobilitätswende nachhaltig voranzutreiben. Gefördert wird dabei nicht nur der erleichterte Erwerb von Elektrofahrzeugen, sondern vor allem auch der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ein besonderes Augenmerk gilt Ladepunkten an Mehrfamilienhäusern und Arbeitsstätten, damit Mieter und Beschäftigte einen unkomplizierten und alltagstauglichen Zugang zur Elektromobilität erhalten. Gerade an diesen Standorten, an denen Fahrzeuge häufig mehrere Stunden stehen, können sie optimal geladen werden.
Die Förderung des Ausbaus nicht öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladeinfrastruktur umfasst konkret den Kauf, die Errichtung sowie den Netzanschluss stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeeinrichtungen mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Zu den förderfähigen Gegenständen zählen:
Wie die Förderungen von E-Mobilität in NRW genau aussehen, erfahren Sie im Folgenden.
„Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Sie bestmöglich bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben unterstützen können.“
Ambulante Pflegedienste können für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Klein- oder Kleinstwagen eine Förderung von 5.000 Euro pro Fahrzeug erhalten.
Für die Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur gibt es zusätzlich Förderungen in Höhe von 1.500 Euro je Ladepunkt.
Fahrzeuge, die im stationsbasierten Carsharing genutzt werden, können jeweils mit 5.000 Euro gefördert werden.
Der Ausbau der entsprechenden Ladeinfrastruktur wird abhängig von der Unternehmensgröße gefördert. Dabei sind bis zu 40 % – für große Unternehmen bis 20 % – der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 5.000 Euro pro Ladepunkt möglich.
Für Kommunen wird die Anschaffung von Kleinst- und Kleinwagen mit einer Förderung von 5.000 Euro pro Fahrzeug unterstützt. Außerdem können Kommunen für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) eine Förderung von 20 Prozent der anfallenden Kosten erhalten, jedoch maximal 8.000 Euro pro Elektrofahrzeug.
Bei schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen beträgt die Förderhöhe 50 Prozent der Investitionskosten, wobei die maximale Förderung pro Fahrzeug 200.000 Euro beträgt.
Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser ist eine Förderung von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, bei großen Unternehmen sind es 20 Prozent. Die Förderhöhe ist auf maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt begrenzt.
Zusätzlich kann eine Förderung für den Netzanschluss beantragt werden, die 20 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 10.000 Euro beträgt.
Bei der Schnellladeinfrastruktur für E-LKW ist eine Förderung von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, bei großen Unternehmen sind es 20 Prozent. Dabei ist die Förderhöhe auf maximal 50.000 Euro je Ladepunkt begrenzt.
Die Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei großen Unternehmen 20 Prozent. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt.
Unternehmen, Gewerbe und Industrie profitieren auf vielfältige Weise von der Integration einer modernen Ladeinfrastruktur sowie dem Umstieg auf Elektromobilität. So sparen Firmen langfristig nicht nur Energiekosten, sondern sind zudem:
Mit Elektromobilität können Unternehmen ihre Betriebskosten langfristig senken und stärken gleichzeitig ihr grünes Image. Der eigene Standort gewinnt an Attraktivität, da Ladepunkte zunehmend als Benefit für Mitarbeitende wahrgenommen werden. Setzen Betriebe darüber hinaus auf ein effizientes Lastmanagement, lässt sich die neue Ladeinfrastruktur optimal nutzen.
P.S. Das Laden privater Elektrofahrzeuge gilt nicht als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für Mitarbeitende und muss daher nicht zusätzlich versteuert werden.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ bieten eine einmalige Gelegenheit, den eigenen Betrieb zukunftsfähig und nachhaltig aufzustellen. Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren doppelt: von staatlicher Unterstützung und langfristigen wirtschaftlichen Vorteilen. Nutzen Sie die verfügbaren Fördermittel, um Ihre Photovoltaikanlage mit intelligenter Ladeinfrastruktur zu kombinieren – für maximale Unabhängigkeit, geringere Energiekosten und eine starke ökologische Positionierung. Durch PV-optimiertes Laden werden die Energiekosten dabei besonders gering gehalten.
Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Fördermaßnahmen sowie E-Mobilität in NRW und übernehmen die Planung Ihrer Ladeinfrastruktur und realisieren eine optimale Kombination aus Photovoltaik und E‑Mobilität – alles aus einer Hand. Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung der Fördermittel und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite.