Mit dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung stellen sich viele Ü20 PV-Anlagenbetreiber die Frage, wie es mit ihrer Altanlage weitergeht und ob sich ein Weiterbetrieb nach wie vor lohnt.
Die gute Nachricht: Das Ende der EEG-Förderung bedeutet keineswegs das Ende der PV-Anlage. Durch die bestehenden Anschlussregelungen sowie zahlreiche technische und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten gibt es heute verschiedene Wege, Ü20-Anlagen weiterhin sinnvoll und wirtschaftlich zu betreiben.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Ü20 PV-Anlage auszeichnet, welche Rahmenbedingungen nach dem Förderende gelten und welche Optionen Ihnen offenstehen – von der Überschusseinspeisung und dem Eigenverbrauch bis hin zur Nachrüstung eines Speichers oder einem vollständigen Repowering der Anlage.
Als Ü20 PV-Anlagen bezeichnet man Photovoltaikanlagen, die vor mehr als 20 Jahren in Betrieb genommen wurden und deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist.
Die EEG-Vergütung endet grundsätzlich jeweils zum Jahresende. Wurde eine Anlage beispielsweise im Jahr 2006 in Betrieb genommen, läuft die Förderung zum 31.12.2026 aus. Viele Photovoltaikanlagen befinden sich auch nach 20 Jahren noch in einem technisch sehr guten Zustand. Ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ist daher in den meisten Fällen durchaus sinnvoll.
Bevor über den Weiterbetrieb einer Photovoltaikanlage nach Förderende entschieden wird, schafft ein professioneller Ü20 Anlagen-Check Klarheit über den technischen Zustand und die zukünftige Leistungsfähigkeit des Systems. Hierfür wird die PV-Anlage umfassend geprüft und der aktuelle Zustand detailliert dokumentiert – zur Bestandsaufnahme gehören unter anderem:
Auch die Kontrolle des Wechselrichters gehört zum Anlagen-Check: Arbeitet das Gerät noch effizient oder treten bereits erhöhte Umwandlungsverluste auf? Da Wechselrichter im Vergleich zu Solarmodulen oft kürzere Lebensdauern haben, ist diese Teil des Checks besonders wichtig. Nicht selten sind die Solarmodule weiterhin funktionstüchtig, während auf der AC-Seite Modernisierungsbedarf besteht.
Ein PV-Check nach 20 Jahren ist immer auch ein Check des Daches selbst. Besonders bei Flachdächern sowie in Regionen mit hohen Wind- oder Schneelasten ist eine statische Bewertung des Daches vor dem Weiterbetrieb der Anlage unverzichtbar. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:
Ebenso entscheidend ist die bauliche Substanz. Hier werden potenzielle Schwachstellen identifiziert, bevor sie zum Problem werden:
Läuft die EEG-Förderung einer Ü20 PV-Anlage aus, greift die sogenannte befristete Anschlussregelung. Diese wurde Ende 2020 eingeführt und ermöglicht es Betreibern, ihren erzeugten Solarstrom auch nach dem Förderende weiterhin in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Durch das Solarpaket I wurde die Regelung inzwischen bis Ende 2032 verlängert.
Für den eingespeisten Strom erhalten Anlagenbetreiber den sogenannten „Jahresmarktwert Solar“. Dieser Wert orientiert sich am durchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom innerhalb eines Kalenderjahres. Im Jahr 2025 lag dieser Wert bei 4,508 ct/kWh. Vom Netzbetreiber ausgezahlt wird der Jahresmarktwert Solar abzüglich einer sogenannten Vermarktungskostenpauschale. Diese dient dazu, die Kosten zu decken, die dem Netzbetreiber bei der Vermarktung des Stroms entstehen – im Jahr 2025 betrug sie 0,72 ct/kWh. Bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems (iMSys) halbiert sich diese.
Die Berechnung der Vergütung durch den Netzbetreiber erfolgt nach folgendem Prinzip:
Für das Jahr 2025 ergab sich nach Abzug der vollen Pauschale ein Auszahlungsbetrag von 3,793 ct/kWh.
Bei der sonstigen Direktvermarktung für Ü20 PV-Anlagen wird der erzeugte Solarstrom direkt über die Strombörse verkauft. Anlagenbetreiber erhalten hierfür den erzielten Marktwert abzüglich eines Vermarktungsentgelts. Im Gegensatz zur geförderten Direktvermarktung besteht für ausgeförderte Altanlagen kein Anspruch auf die Marktprämie nach dem EEG. Die Anmeldung, Abwicklung und Vermarktung des eingespeisten Stroms erfolgt über einen Direktvermarkter.
Für Betreiber von Ü20-Anlagen kann das Modell der sonstigen Direktvermarktung eine sinnvolle Alternative zur Anschlussregelung des Netzbetreibers sein. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Direktvermarkter kleinere PV-Anlagen wirtschaftlich betreiben möchten und daher teilweise Mindestanlagengrößen voraussetzen.
Eine weitere Möglichkeit für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Ü20 PV-Anlagen ist die Optimierung des Eigenverbrauchs. Dabei wird ein möglichst großer Teil des erzeugten Solarstroms direkt vor Ort genutzt.
Der Vorteil dieses Modells liegt vor allem in den eingesparten Strombezugskosten. Während die Vergütung für eingespeisten Strom vergleichsweise niedrig ausfällt, können Betreiber durch den Eigenverbrauch teuren Netzstrom ersetzen. Die durchschnittlichen Stromkosten für Haushalte lagen im Jahr 2026 bei rund 37 ct/kWh (Grundpreis anteilig enthalten). Wichtig: Da viele Ü20-Anlagen ursprünglich auf Volleinspeisung ausgelegt wurden, ist für die Umstellung auf Eigenverbrauch häufig eine technische Anpassung der Anlage erforderlich.
Der nicht selbst verbrauchte Strom – also der Überschuss – kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist und zum jeweiligen Jahresmarktwert Solar vergütet werden.
Der Effekt der Eigenverbrauchsoptimierung lässt sich durch die Integration eines Batteriespeichers zusätzlich verstärken. Während Batteriespeicher vor rund 20 Jahren aufgrund hoher Kosten nur selten eingesetzt wurden, hat sich die Technologie inzwischen deutlich weiterentwickelt. Die Preise für Lithium-Ionen-Batterien sind seit 1991 um rund 99 % gesunken.
Besonders sinnvoll kann die Nachrüstung eines Speichers sein, wenn ohnehin eine Modernisierung der PV-Anlage ansteht – beispielsweise weil der Wechselrichter ersetzt werden muss. In diesem Zuge kann die gesamte AC-seitige Infrastruktur modernisiert und auf einen optimierten Eigenverbrauch ausgelegt werden. Ein Speicher bietet dabei mehrere Vorteile:
Gerade durch sogenannte Multi-Use-Anwendungen werden Batteriespeicher für Ü20-Anlagen immer interessanter. Für Betreiber kann sich dadurch ein wirtschaftlich attraktives Gesamtsystem ergeben.
Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann eine ältere PV-Anlage auch vollständig durch eine neue Anlage ersetzt werden. Dieses sogenannte Repowering bietet den Vorteil, dass moderne Solarmodule auf derselben Dachfläche deutlich höhere Leistungen erzielen können als frühere Modulgenerationen. Zudem sichern sich Betreiber durch den Anlagentausch den Anspruch auf eine erneute, 20-jährige Einspeisevergütung.
Insbesondere bei einem hohen Eigenverbrauch oder großen verfügbaren Dachflächen kann sich ein Repowering wirtschaftlich lohnen. Zudem sind – ähnlich wie bei Batteriespeichern – die Investitionskosten für PV-Anlagen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
Auch wenn die EEG-Förderung endet, bleibt Ihre PV-Anlage ein Teil des Energiesystems. Damit sind bestimmte Pflichten verbunden:
Meldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStR): Ein Wechsel der Einspeiseart (z. B. von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung) muss der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Auch technische Änderungen wie das Nachrüsten eines Speichers oder neue Module müssen hier innerhalb eines Monats registriert werden.
Meldung beim Netzbetreiber: Bevor Sie auf Eigenverbrauch umstellen, müssen Sie dies dem Netzbetreiber anzeigen. Häufig ist ein Wechsel auf einen Zweirichtungszähler erforderlich. Arbeiten am Zählerplatz dürfen in der Regel nur durch einen zertifizierten eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
Das Ende der EEG-Förderung bedeutet nicht automatisch das Ende einer Photovoltaikanlage. Viele Ü20 PV-Anlagen befinden sich auch nach mehr als 20 Jahren noch in einem technisch sehr guten Zustand. Für Betreiber ausgeförderter Anlagen stehen heute zahlreiche Möglichkeiten offen: Ob Weiterbetrieb mit Volleinspeisung, Optimierung des Eigenverbrauchs, Nachrüstung eines Batteriespeichers oder vollständiges Repowering.
Ein professioneller Ü20 Anlagen-Check schafft dabei die notwendige Entscheidungsgrundlage. Er zeigt frühzeitig technische Schwachstellen, Modernisierungspotenziale und mögliche Risiken auf – und hilft dabei, die Photovoltaikanlage auch in den kommenden Jahren effizient, sicher und wirtschaftlich zu nutzen.