Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?
Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist heute schnell entschieden, die eigentliche Strategiefrage kommt direkt danach: Wie gelangt der erzeugte Solarstrom wirtschaftlich und rechtssicher zu den Bewohnern oder Gewerbeeinheiten im Gebäude? Genau dafür werden aktuell vor allem zwei Modelle genutzt: das bewährte Mieterstrommodell nach § 42a EnWG und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG.
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Beide Modelle ermöglichen, Solarstrom im Gebäude zu nutzen, aber sie unterscheiden sich grundsätzlich darin, wer welchen Strom liefert, welche Pflichten entstehen und wo die Wirtschaftlichkeit herkommt.
Damit Sie am Ende eine klare Entscheidung treffen können, schauen wir zuerst auf das Prinzip beider Modelle, danach auf die wichtigsten Unterschiede und zum Schluss auf typische Gebäudesituationen, in denen das eine oder das andere Modell meist besser passt.
Zu beiden Modellen gibt es jeweils viele Details (Verträge, Messkonzept, Abrechnung, rechtliche Rahmenbedingungen). Wenn Sie sich zuerst grundsätzlich einlesen möchten, finden Sie hier weitere Informationen:
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein Modell, bei dem der Betreiber nur den PV-Strom im Gebäude bereitstellt. Reicht die PV-Erzeugung nicht aus, beziehen die teilnehmenden Parteien den fehlenden Strom weiterhin über ihren eigenen Reststromvertrag. Das Modell ist damit keine Vollversorgung, sondern eine Teilversorgung.
Der Mieterstrom funktioniert als Vollversorgung: Bewohner bekommen PV-Strom vom Dach und zusätzlich den fehlenden Strom aus dem Netz, als ein Gesamtprodukt mit einem Liefervertrag. Dadurch wird das Mieterstrommodell für Mieter besonders bequem, bringt für den Betreiber aber auch deutlich mehr Pflichten mit sich.
Obwohl beide Konzepte das Ziel verfolgen, Solarstrom vom eigenen Dach effizient im Gebäude zu nutzen, unterscheiden sie sich in der regulatorischen Umsetzung und der staatlichen Förderung massiv. Während das eine Modell auf maximale Förderung setzt, fokussiert sich das andere auf eine schlanke Administration. Die folgende Übersicht verdeutlicht die entscheidenden Unterschiede:
| Kriterium | GGV | Mieterstrom |
|---|---|---|
| Stromlieferung | Nur PV-Strom (Teilversorgung) | PV + Reststrom (Vollversorgung) |
| Anzahl Stromverträge | 2 (PV + Reststrom) | 1 (Vollversorgung) |
| Förderfähig | Kein Zuschlag (nur EEG) | Zuschlag + EEG-Vergütung |
| Aufwand für Eigentümer | Geringer | Höher (delegierbar) |
| Wirtschaftlich ab | ca. 2–7 Parteien | Ab ca. 8-10 Parteien |
| Smart-Meter-Pflicht | Alle Teilnehmer | V.a. bei virtuellen Modellen |
| Skalierbarkeit | Begrenzt | Hoch (Quartiere) |
| Risiko Für den Betreiber | Sehr gering (nur PV-Anteil, keine Vollversorgung) | Höher (Vollversorgungspflicht, z.B. auch bei Nachstrom, Reststrombeschaffung nötig) |
Beim Mieterstrom gibt es für Mieter typischerweise einen Stromvertrag, der PV und Reststrom kombiniert. Das fühlt sich für Nutzer wie ein normaler Stromanbieterwechsel an, nur mit günstigem Solaranteil.
Bei der GGV ist es anders: Der PV-Anteil wird über einen zusätzlichen Gebäudestrom-/Nutzungsvertrag abgebildet, während der Reststromvertrag beim bisherigen Anbieter bleibt oder frei gewählt werden kann. Das ist für manche Mieter ein Plus (freie Anbieterwahl bleibt unangetastet), für andere eher ein kleiner Komplexitätsfaktor (zwei Preisbestandteile). Ein großer Vorteil der GGV ist zudem, dass Nutzer, die viel Strom tagsüber verbrauchen, z. B. in Haushalten mit Homeoffice oder Gewerbeeinheiten, besonders wirtschaftlich von der direkten PV-Nutzung profitieren können.
Der wichtigste praktische Unterschied ist die Betreiberrolle. Beim Mieterstrom übernehmen Sie als Betreiber bzw. Partner die Pflicht zur kontinuierlichen Versorgung, also auch dann, wenn die PV-Anlage nichts liefert. Damit hängen Prozesse zusammen wie Reststrombeschaffung, Kundenservice, Vertragsmanagement und Abrechnung.
Bei der GGV ist der Betreiber nicht „Vollversorger“, sondern liefert nur die PV-Mengen, die gerade im Gebäude verfügbar sind. Genau das macht die GGV in vielen Konstellationen schlanker und organisatorisch leichter.
Mieterstrom ist stark reguliert, unter anderem über den bekannten 90%-Preisdeckel im Vergleich zur Grundversorgung. Das schützt Verbraucher, setzt aber dem Betreiber auch klare Grenzen bei der Preisgestaltung und Kalkulation.
Im Gegensatz zur klassischen Vollversorgung bietet die GGV mehr Spielraum bei der Preisgestaltung. Die wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich hier nicht aus einem starren Standard-Tarif, sondern durch die Kombination: Der günstige Solarstrom vom eigenen Dach und der separat bezogene Reststrom vermischen sich zu einem attraktiven Mischpreis.
Beim Mieterstrom kann – je nach Ausgestaltung und Inbetriebnahmedatum – der Mieterstromzuschlag eine relevante Rolle spielen. Zusätzlich kommen Erlöse aus der Überschusseinspeisung hinzu. Das macht Mieterstrom wirtschaftlich attraktiv, verlangt jedoch eine klare Struktur und eine gewisse Projektgröße, damit sich die laufenden Kosten rechnen.
Bei der GGV gibt es keinen Mieterstromzuschlag. Der Vorteil liegt hier nicht primär in staatlichen Förderungen, sondern darin, dass das Modell oft schneller, einfacher und risikoärmer umgesetzt werden kann, besonders dort, wo Mieterstrom organisatorisch zu schwer wäre.
Beide Modelle brauchen ein sauberes Mess- und Abrechnungskonzept. Bei der GGV ist das Thema jedoch besonders zentral, weil der PV-Strom über einen Aufteilungsschlüssel den Parteien zugeordnet wird (typisch auf Basis viertelstündlicher Daten). In der Praxis steht und fällt eine gute GGV-Umsetzung mit einem stimmigen Messkonzept und der frühzeitigen Abstimmung. Die technische Basis dafür ist meist ein intelligentes Messsystem (iMSys): Das Smart-Meter-Gateway erfasst die Solarstrom-Verteilung automatisch im 15-Minuten-Takt und schafft so die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung.
Beim Mieterstrom ist Messung ebenfalls essenziell – zusätzlich kommt aber der komplette „Lieferantenapparat“ dazu, weil Reststrom und Vollversorgung abgebildet werden müssen.
Die GGV funktioniert besonders gut, wenn man mit geringer Komplexität starten will. Genau deshalb passt sie häufig bei kleineren Gebäuden, in WEG-Konstellationen oder überall dort, wo die Bereitschaft für ein Vollversorgungsprojekt gering ist.
Mieterstrom hat dagegen typischerweise eine stärkere Skalierungslogik: Je mehr Einheiten und je höher die Teilnahmequote, desto besser lassen sich fixe Betriebskosten (Abrechnung, Kundenservice, Messwesen, Beschaffung) auf die Menge verteilen. Deshalb wird Mieterstrom in der Praxis häufig ab einer gewissen Größe von ca. 8 bis 10 Wohneinheiten besonders interessant.
GGV lässt sich oft mit geringerem Überzeugungsaufwand einführen, weil der bestehende Reststromvertrag der Mieter unberührt bleibt. Das senkt die Wechselhürden erheblich, ideal für Zielgruppen mit geringer Wechselbereitschaft oder Skepsis gegenüber neuen Vertragsmodellen.
Mieterstrom bietet dagegen ein klares Produktversprechen („Strom aus einer Hand, günstiger als Grundversorgung“) und lässt sich entsprechend gut vermarkten. Dafür müssen die Betreiberprozesse wirklich professionell etabliert sein oder es braucht einen starken Partner, der Abrechnung, Kundenservice und Regulierung zuverlässig abdeckt.
In der Theorie klingen beide Konzepte schlüssig, doch in der Praxis entscheidet meist die individuelle Gebäudestruktur über den Erfolg. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, lässt sich die Entscheidung häufig anhand von drei typischen Gebäudesituationen festmachen, in denen das eine oder das andere Modell seine spezifischen Stärken voll ausspielt:
Wenn Sie wenige Einheiten haben, mehrere Eigentümer beteiligt sind oder die Verwaltung bewusst keine Vollversorgung übernehmen möchte, ist die GGV oft die naheliegende Wahl. Sie bringt PV-Strom ins Gebäude, ohne dass Sie ein vollständiges Energievertriebsprojekt aufsetzen müssen.
Wenn das Gebäude groß genug ist, um die laufenden Betriebskosten wirtschaftlich zu tragen, und Sie Ihren Mietern ein attraktives, einfaches Stromprodukt anbieten möchten, spielt Mieterstrom seine Stärken aus – besonders dann, wenn Förderung und Eigenverbrauchsquote sauber kalkuliert sind und ein Dienstleister die operativen Aufgaben zuverlässig übernimmt.
Sobald die Nutzerstruktur heterogen ist (Wohnen + Gewerbe) oder noch unklar ist, wie viele Parteien tatsächlich teilnehmen, ist die GGV häufig der bessere Einstieg: Sie funktioniert auch bei schwankender Teilnahme und lässt sich schrittweise aufsetzen. Mieterstrom ist grundsätzlich möglich – er rechnet sich und läuft aber meist erst dann sauber, wenn eine verlässlich hohe Teilnahmequote und stabile Rahmenbedingungen gegeben sind.
Wenn Sie Solarstrom im Gebäude nutzen möchten, aber möglichst schlank und mit geringen Wechselhürden starten wollen, ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung häufig der pragmatische Weg – besonders bei kleineren Gebäuden und WEGs oder gemischten Eigentümerstrukturen.
Wenn Sie dagegen ein vollwertiges Stromprodukt mit klarer Tariflogik, möglicher Förderung und Skalierungspotenzial aufbauen möchten – und die Betreiberpflichten professionell abbilden (intern oder über einen Dienstleister) – ist Mieterstrom in vielen größeren Projekte das stärkere Modell.
Wer tiefer einsteigen will, findet hier die beiden Detailartikel: