PV-Betreibermodelle für Unternehmen

Eigenstromversorgung für Gewerbe und Industrie

Die Energiewende im gewerblichen Sektor ist längst keine reine Imagefrage mehr, sondern ein entscheidender Erfolgssfaktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Doch wer eine Photovoltaikanlage auf dem Firmendach plant, steht meist vor der Qual der Wahl: Welches PV-Betreibermodell passt am besten zur eigenen Strategie?

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PV-Betreibermodelle für Unternehmen

Ob maximale Unabhängigkeit durch Eigenversorgung, finanzielle Flexibilität durch Contracting oder großflächige PV-Lösungen via PPA – die Möglichkeiten sind vielfältig. In diesem Beitrag geben wir einen fundierten Überblick über die gängigsten PV-Betreibermodelle, beleuchten wirtschaftliche Vorteile und zeigen Ihnen, wie Sie die 100-kWp-Grenze optimal meistern.

Direktbetrieb von Photovoltaikanlagen

PV-Betreibermodell für Firmen: Der Klassiker

Der Direktbetrieb von Photovoltaikanlagen zählt heute zu den am häufigsten genutzten Betreibermodellen für Gewerbe-PV. Hierbei werden alle Verantwortungsbereiche vom Auftraggeber bzw. dem Unternehmen selbst übernommen: Von der Investition über den Betrieb bis hin zur Anlagenwartung. Der Betreiber hat damit die volle Kontrolle über Stromnutzung und Erträge, trägt im Gegenzug jedoch auch das gesamte wirtschaftliche Risiko.

Im Rahmen einer fundierten Projektplanung gilt es beim PV-Betreibermodell „Direktbetrieb“ frühzeitig zu klären, welche Modell-Variante im Detail verfolgt wird – etwa die Auslegung auf eine möglichst hohe Eigenversorgungsquote oder das Modell der Volleinspeisung.

Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung

Für das PV-Betreibermodell Direktbetrieb ist die Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Da die Strombezugskosten aus dem öffentlichen Netz in der Regel deutlich über der staatlichen Einspeisevergütung liegen, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bares Geld wert. Zusätzlich entstehen weitere relevante Vorteile, etwa die Reduzierung von Lastspitzen (Lastspitzenkappunkt) sowie eine insgesamt höhere Unabhängigkeit von Strommarkt und Preisentwicklungen.

Netzentgelte und Kalkulationssicherheit: Unternehmen, die auf Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung setzen, profitieren von einem entscheidenden Kostenvorteil: Dem Sparen von Netzentgelten. Denn diese fallen nur für Strom an, der aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Selbst erzeugter und direkt verbrauchter Solarstrom bleibt davon ausgenommen.

Konkret bedeutet dies, dass jede Kilowattstunde, die aus der eigenen Photovoltaikanlage vor Ort genutzt wird, die variablen Netzkosten unmittelbar senkt. Da Stromkosten in der Industrie oft hohe Fixkostenanteile haben, verbessert der Eigenverbrauch von PV-Strom die Planungs- und Kalkulationssicherheit von Unternehmen deutlich.

Volleinspeisung und Fördersätze

Alternativ zur Eigenversorgung können sich Anlagenbetreiber auch für die sogenannte Volleinspeisung entscheiden. Dieses PV-Betreibermodell lohnt sich dann, wenn ein Unternehmen über sehr große Dachflächen verfügt, aber selbst nur einen geringen Strombedarf hat. Dank spezieller Volleinspeisesätze im EEG lässt sich so eine stabile Rendite über den Verkauf des gesamten PV-Stroms erzielen. Wichtig: Der „Volleinspeise-Bonus“ wird nur gewährt, wenn die Anlage bereits vor der Inbetriebnahme als solche gemeldet wurde. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist jedoch jährlich möglich.

Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp

Wer groß denkt, muss die 100-kWp-Grenze kennen. Ab dieser installierten Leistung unterliegen Unternehmen bzw. die PV-Anlage der Direktvermarktungspflicht. Hierbei wird der in das Netz eingespeiste Solarstrom an einen Direktvermarkter verkauft und an der Strombörse gehandelt. Der durch den Verkauf entstehende Erlös besteht aus dem Marktwert (dem erzielten Börsenpreis) und der staatlichen Marktprämie:

  • Marktwert: Der Preis, den der Direktvermarkter an der Strombörse für den EE-Strom (Erneuerbare Energien) erzielt.
  • Marktprämie: EEG-Förderung, die die Differenz zwischen dem Marktwert und dem im EEG festgelegten „anzulegenden Wert“ ausgleicht.

Die Kombination aus Marktwert und Marktprämie stellt grundsätzlich sicher, dass Unternehmen mindestens den im EEG festgelegten „anzulegenden Wert“ erhalten. Hinweis: Der im Unternehmen selbst genutzte PV-Strom ist von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen.

Expertenwissen: Technische Vorgaben ab 100 kWp

Ab einer installierten Leistung von 100 kWp ist gemäß den technischen Vorgaben des § 9 EEG die technische Fernsteuerbarkeit der Anlage verpflichtend. Das bedeutet: Der Netzbetreiber muss die Anlage bei drohender Netzüberlastung ferngesteuert drosseln können. Erforderlich ist eine technische Schnittstelle, wie zum Bespiel ein Smart-Meter-Gateway.

PV-Contracting für Unternehmen

Ablauf und Contracting-Modelle

Beim PV-Betreibermodell „Contracting“ vermieten Unternehmen ihre Dachflächen an sogenannte Energiedienstleister (Contractor). Der Contractor ist sowohl für die Finanzierung des PV-Projekts, als auch für sämtliche Betreiberpflichten – vom Betrieb über Wartung bis hin zur Abrechnung – vollständig verantwortlich. Der entscheidende Vorteil für Unternehmen: Im Gegensatz zum Direktbetrieb von Photovoltaikanlagen fallen beim PV-Contracting keine hohen Anfangsinvestitionen an.

Die Vertragslaufzeit zwischen Unternehmen und Contractor liegt in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren. In diesem Zeitraum zahlt der Energiedienstleister eine fest vereinbarte Miete für die Dachflächennutzung. Für den Contracting-Nehmer, also dem Unternehmen, besteht gleichzeitig die Möglichkeit, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen. Grundsätzlich lassen sich dabei verschiedene Contracting-Modelle unterscheiden, die sich in Finanzierung, Eigentumsverhältnissen und der Verteilung wirtschaftlicher Risiken unterscheiden.

PV-Direktstrommodell (Lieferung vor Ort)

Beim PV-Direktstrommodell bezieht das Unternehmen den Solarstrom vom Contractor zu einem zuvor festgelegten Preis und zahlt pro verbrauchter Kilowattstunde. Ähnlich wie beim PV-Direktbetrieb mit Eigenversorgung entfallen auch hier Netzentgelte, da der Strom direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird.

PV-Mietmodell (Selbstverbrauch)

Beim PV-Mietmodell mieten Unternehmen die schlüsselfertige PV-Anlage vom Contractor zurück – zu einer festen Rate. Die Betriebsführung kann über einen zusätzlichen Servicevertrag wiederum an den Contractor übertragen werden, wodurch der Aufwand für Unternehmen deutlich reduziert wird. Besonders lohnt sich dieses PV-Betreibermodell für Unternehmen mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil, da die Kosten pro Kilowattstunde bei entsprechend hoher Nutzung unter denen des PV-Direktstrommodells liegen können.

Hire-Purchase / Exit-Option

Das Hire-Purchase-Modell eignet sich besonders für Unternehmen, die langfristig Eigentum an der Anlage erwerben möchten, zunächst jedoch finanzielle Flexibilität wünschen. In der Praxis startet der Contracting-Nehmer zunächst mit einem PV-Mietmodell und erwirbt das Photovoltaik-System nach Ende der Vertragslaufzeit zu einem kalkulierten Restwert.

Rahmenbedingungen und Bilanzierung

Je nach Vertragsgestaltung können beim PV-Betreibermodell „Contracting“ attraktive bilanzielle Vorteile entstehen (z. B. „Off-Balance“-Darstellung). Dies kann die Eigenkapitalquote stabilisieren und das Banken-Rating schonen. Da die steuerliche und bilanzielle Bewertung jedoch stark vom Einzelfall und den aktuellen Rechnungslegungsstandards abhängt, sollte dies zwingend vorab mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden.

PPA (Power Purchase Agreement)

Formen und Ausgestaltung von PPAs

Die Rahmenbedingungen des PV-Betreibermodells PPA (Power Purchase Agreement) ähneln denen des PV-Contractings sehr: Auch hierbei handelt es sich um eine langfristige Stromkaufvereinbarung zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer. PPAs können in unterschiedlichen Konstellationen auftreten:

  • Corporate PPA: Der Vertrag wird direkt zwischen dem Anlagenbetreiber und einem Unternehmen (Endverbraucher) geschlossen.
  • Merchant PPA: Der Anlagenbetreiber schließt den Vertrag mit einem Stromhändler ab, der den Strom wiederum an einen festen Kunden weiterreicht (z. B. an einen Gewerbebetrieb) oder an der Börse vermarktet.

Unabhängig vom Modell bleibt die PV-Anlage während der gesamten Laufzeit im Besitz und in der operativen Verantwortung des Betreibers. Dieser übernimmt als Investor die komplette Verantwortung für die Planung, Finanzierung und Errichtung der Anlage. Der Anlagenstandort entscheidet schließlich darüber, ob es sich um ein Off-Site oder ein On-Site PPA handelt.

On-Site PPA

Bei einem On-Site PPA wird die Gewerbe-PV-Anlage direkt auf dem Gelände des Verbrauchers errichtet – zum Beispiel auf einem Hallendach oder einer angrenzenden Freifläche. Da der Strom direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, fallen für diesen keine Netzentgelte an.

Die Größe der Anlage richtet sich primär nach dem Lastprofil des Unternehmens. Strommengen, die über den Eigenverbrauch hinausgehen, werden als Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz geleitet. Reicht die Sonnenenergie in Spitzenzeiten nicht aus, deckt der bestehende Reststromvertrag des Unternehmens den Bedarf automatisch ab.

Ein Praxisbeispiel: Ein Industrieunternehmen besitzt geeignete Dachflächen, möchte aber weder das Kapital binden noch die technischen Betriebsrisiken einer PV-Anlage tragen.

Beim PV-Betreibermodell On-site PPA tritt nun ein PPA-Partner als Investor auf. Dieser errichtet und betreibt die Anlage auf dem Hallendach des Unternehmens. Das Unternehmen kauft den vor Ort produzierten Strom zu einem individuell vereinbarten, fixen Preis ab. Da alles „On-Site“ (vor Ort) geschieht, profitiert das Unternehmen sofort von niedrigeren Energiekosten, während der PPA-Partner die langfristige Rendite über den Stromverkauf sichert.

Off-Site PPA

Ein Off-site PPA ermöglicht die Nutzung von Ökostrom, auch wenn sich die Erzeugungsanlage und der Verbraucher nicht am selben Ort befinden. Im Gegensatz zum On-site PPA findet hier also keine direkte „physische“ Stromlieferung statt.

Damit die Zuweisung des erzeugten PV-Stroms rechtlich und wirtschaftlich eindeutig bleibt, erfolgt die Abwicklung stattdessen über sogenannte Bilanzkreise:

  • Die Erzeugungsanlage speist die vereinbarte Strommenge in ihren Bilanzkreis ein.
  • Dem Abnehmer wird exakt diese Menge in seinem Bilanzkreis wieder gutgeschrieben.

Da in diesem Fall das öffentliche Netz beansprucht wird, fallen bei einem Off-site PPA die üblichen Netzentgelte an. Je nach Vertrag liegt das Risiko des Reststrombedarfs beim Abnehmer.

Ein wesentlicher Bestandteil des Off-Site PPA Modells ist zudem die Übertragung von Herkunftsnachweisen (HKN). Diese HKNs garantieren dem Käufer, dass der verbrauchte Strom ökologisch erzeugt wurde – ein zentraler Punkt für die Nachhaltigkeitsbilanz (ESG) von Unternehmen.

Ein Praxisbeispiel: Ein Industriebetrieb aus Bayern möchte sich gegen schwankende Strompreise absichern, hat vor Ort aber keine Flächen für Gewerbe-Photovoltaik. Das Unternehmen schließt daher ein Off-site PPA mit einem Projektierer ab, der einen Solarpark in Schleswig-Holstein betreibt.

Der Solarparkbetreiber liefert die gesamte Produktion oder eine fest definierte Menge bilanziell an das Unternehmen im Süden. Das Ergebnis: Das Unternehmen bezieht seinen Strom zwar weiterhin aus der Steckdose vor Ort, zahlt dafür aber einen im PPA fest vereinbarten Preis an den Solarparkbetreiber.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Lokale Stromnutzung ohne Umwege

Die mit dem Solarpaket I im Mai 2024 eingeführte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein wesentliches PV-Betreibermodell zur lokalen Stromerzeugung und -nutzung auf Mehrparteienhäusern. Im Kern ermöglicht es Bewohnerinnen und Bewohnern, den vor Ort produzierten Solarstrom ohne Umwege über das öffentliche Stromnetz zu nutzen. Reicht die lokale Stromproduktion zeitweise nicht aus, wird der zusätzliche Bedarf automatisch über die bestehenden Reststromlieferverträge der einzelnen Mietparteien gedeckt.

Ein zentraler technischer Faktor für die Umsetzung des PV-Betreibermodells „GGV“ ist der Einsatz intelligenter Messsysteme, die eine exakte Erfassung sämtlicher Energieflüsse ermöglichen. Strom, der nicht unmittelbar vor Ort verbraucht wird, kann entweder zwischengespeichert oder gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gegen eine entsprechende Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach der Größe der Anlage sowie nach dem konkreten Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme.

In unserem Beitrag zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erfahren Sie alles Wissenswerte über beteiligte Akteure, die notwendigen Bestandteile eines Gebäudestromnutzungsvertrags sowie mögliche Aufteilungsschlüssel.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Sie bestmöglich bei Ihrem Photovoltaik-Vorhaben unterstützen können!“
Yanislav Boyanov
Geschäftsführer
Sonnis Energy GmbH

Mieterstrommodell

Staatliche Förderung für Mehrparteienkonzepte

Neben der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bildet das PV-Betreibermodell „Mieterstrom“ eine weitere wichtige Säule für die lokale Stromerzeugung und -nutzung auf Mehrparteienhäusern. Auch hier können Bewohnerinnen und Bewohner den auf dem Dach oder innerhalb eines Quartiers erzeugten Solarstrom direkt vor Ort nutzen.

Die Besonderheit des Modells liegt in der staatlichen Förderung: Der Anlagenbetreiber – in der Regel der Vermieter – erhält zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter einen festen Mieterstromzuschlag sowie die übliche Einspeisevergütung für PV-Überschüsse. Wie sich der Mieterstromzuschlag zusammensetzt und welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, klären wir in unserem Blog-Beitrag „Mieterstrom: Förderung, Preisdeckel und Wirtschaftlichkeit“.

Der Hauptunterschied zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung besteht in der Vollversorgungspflicht: Der Betreiber muss jederzeit gewährleisten, dass die Teilnehmenden mit Strom versorgt werden – auch wenn die Solaranlage gerade keine Energie liefert. Aufgrund des damit verbundenen administrativen und technischen Aufwands eignet sich dieses PV-Betreibermodell besonders für größere Wohnkomplexe oder ganze Quartiere, in denen viele Parteien gleichzeitig versorgt werden können.

Handlungsempfehlung bei PV-Betreibermodellen

Unser Fazit

Es gibt nicht das „eine“ richtige PV-Betreibermodell für Gewerbe und Industrie – die Wahl hängt stark von Ihrem verfügbaren Kapital, der Dachfläche und Ihrem Lastprofil ab:

  • Der Direktbetrieb bietet die höchste Rendite und volle Kontrolle, erfordert jedoch Eigenkapital und technisches Management.
  • Contracting und PPAs sind ideal für Unternehmen, die ohne hohe Investitionskosten sofort von grünem Strom profitieren und das technische Risiko beim Profi lassen möchten.
  • Neue Konzepte wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrommodelle öffnen zudem Türen für komplexere Immobilienstrukturen und kooperative Ansätze.